Tauglichkeitsuntersuchung Feuerwehr

In unserer Praxis können Erst- und Folgeuntersuchungen von Atemschutzträgern für die regionale freiwillige Feuerwehr nach der G26.3  (berufsgenossenschaftlicher Grundsatz „Atemschutzträger“ für die Gerätegruppe 3) stattfinden. Hier kann festgestellt werden ob gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten vorliegen.

Untersuchungsinhalt

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Fahrradbelastungstest
  • EKG
  • Lungenfunktionstest
  • Blut-/Urinprobe
  • Krankengeschichte/Untersuchung
  • ggf. Zusatzuntersuchungen

Nachuntersuchungen erfolgen dann bis 50 Jahre nach 3 Jahren, über 50 Jahren nach 1 Jahr